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AUKTIONSBEDINGUNGEN - LUGDUNUM GMBH
Für die Auktionen (Saal und Internet) der Lugdunum GmbH, Bielstrasse 3 in 4500 Solothurn (Schweiz), gelten folgende Bedingungen:
Diese Bedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes sowie durch Registrierung auf der Webseite lugdunum.auex.de vollumfänglich
anerkannt.
Gebote können schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. über www.sixbid.com und www.numisbids.com) eingereicht wer-
den.
Gebote und Fristen
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen der Lugdunum GmbH für Rechnung des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer.
2. Der Lugdunum GmbH (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) unbekannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimie-
ren.
3. Schriftliche und telefonische Gebote werden vom Versteigerer sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt.
Schriftliche Gebote, auch solche auf elektronischem Weg, können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden bzw. 12 Stunden bei
Geboten über Internetplattformen wie www.sixbid.com und www.numisbids.com vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden.
Technische Voraussetzungen
4. Die Lugdunum GmbH sowie die Betreiber der zur Verfügung stehenden Internet-Auktions-Plattformen sind darum bemüht, die
Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren dieser Plattformen zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters, sich rechtzeitig
über die technischen Voraussetzungen und Anforderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Instal-
lationen und Anpassungen vorzunehmen. Die Lugdunum GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder anderen Ansprüchen aufgrund
von Unterbrüchen oder Verzögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.
Los Beschreibung, Start- und Schätzpreise
5. Für die Versteigerung massgebend sind ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer im Auktionskatalog. Die
auf anderen Internet-Plattformen publizierten Beschreibungen haben lediglich informativen Charakter. Die Start- und Schätzpreise ver-
stehen sich in Schweizer Franken CHF.
Verbindlichkeit
6. Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann. Der Bieter bleibt an sein Gebot
gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Das Minimalgebot entspricht dem Startpreis, i.e. 80% vom
Schätzpreis. Gebote, die den Startpreis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Zuschlag, Aufgeld und MWSt.
7. Der Zuschlag erfolgt durch den Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Der
Versteigerer kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Gebote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Haftung auf den
Käufer über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft
zu haben.
8. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld in der Höhe von 20% (+ allfällige MWSt.) zu entrichten. Die Auktionsrechnung ist nach
erfolgtem Zuschlag sofort fällig und in Schweizer Franken CHF zu bezahlen.
9. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie für alle Medaillen (auch Goldmedaillen), Banknoten, Orden, Antiquitäten, etc. wird
auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) die gesetz-
liche Mehrwertsteuer in der Höhe von 7,7% erhoben.
10. Für staatlich geprägte Goldmünzen und das darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
11. Die Mehrwertsteuer entfällt, sofern die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohn-
sitz ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in Solothurn ausgehändigt werden, wird die Mehrwertsteuer vorerst
in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom Versteigerer vollumfänglich
zurückerstattet.
Zahlungsfristen, Versand und Zollgebühren
12. Die Auktionsrechnung ist innert 10 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Käufer auto-
matisch in Zahlungsverzug und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käu-
fers oder bei Verweigerung der Abnahme behält sich der Versteigerer das Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrages
oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.
13. Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder verschickt. Es
liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen. Im Ausland anfallende Abgaben, wie z.B. Zollgebühren
und Steuern, sowie die bei einem Versand anfallenden Versandkosten und Versicherungsprämien gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
Der Versand in die Russische Föderation erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Empfängers.
14. Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften, etc. ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung
für allfällige Folgen ausdrücklich ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können.