Page 110 - The Lugdunum Auction 23
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14.    Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften, etc. ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung
          Eigentumsvorbehalt

          15.    Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Auktionsrechnung vor-
          behalten.
          Besichtigung

          16.    Die zu versteigernden Lose werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Bieter haben
          die Möglichkeit, sich über den Zustand der Lose während der im Katalog angegebenen Besichtigungstage persönlich oder durch einen Ver-
          treter zu informieren.
          Reklamationen, Mängel, Echtheit
          17.    Begründete Reklamationen hinsichtlich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes müssen bei der Lugdunum GmbH mit ein-
          geschriebenem Brief geltend gemacht werden. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses
          wird nicht akzeptiert. Lose, welche mehr als ein Stück beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.

          18.    Die Echtheit der Auktionsgüter wird gewährleistet. Der Gewährleistungsanspruch wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt
          und darf nicht an Dritte abgetreten werden.
          Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs setzt voraus, dass der Käufer gegenüber der Lugdunum GmbH sofort nach Entde-
          ckung des Mangels oder Zweifel an der Echtheit mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und der Lugdunum GmbH das gefälschte
          Auktionsgut im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde und unbelastet von Ansprüchen Dritter zurückgibt.
          Der Käufer hat dabei auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine Fälschung handelt. Die Lugdu-
          num GmbH kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in dem Bereich anerkannten
          Experten einholt, ist aber nicht an solche Gutachten gebunden und behält sich das Recht vor, zusätzlichen Expertenrat auf eigene Kosten
          einzuholen.
          19.    Bei Münzen in sogenannten ’slabs’ (NGC, PCGS, etc.) erlischt jegliche Gewährleistung, sobald diese geöffnet werden. Beanstan-
          dungen jeglicher Art müssen direkt gegenüber NGC oder PCGS vorgebracht werden. Die Lugdunum GmbH übernimmt keinerlei Mängel-
          haftung von Münzen in NGC- oder PCGS-slabs.
          Rückerstattung des Kaufpreises

          20.    Die Ansprüche des Käufers gegen die Lugdunum GmbH in berechtigten Fällen von Reklamationen hinsichtlich des Zustandes
          oder der Unechtheit des Auktionsgutes beschränken sich auf die Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises und Aufgeldes (inkl.
          allfälliger MWST). Weitergehende oder andere Ansprüche des Käufers gegen die Lugdunum GmbH oder deren Mitarbeiter sind unter
          jedwelchem Rechtstitel ausgeschlossen.
          Diskretion und Gerichtsstand

          21.    Die Namen der Einlieferer und Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte
          des Einlieferers aus dem Auftragsverhältnis in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

          22.    Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist 4500 Solothurn, Schweiz. Im Übrigen gelten die kantonalen sowie eidgenös-
          sischen Gesetze. Die Versteigerung sowie alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte unterstehen ausschliesslich schwei-
          zerischem Recht.

          23.    Für die Auslegung der in deutscher und englischer Sprache vorliegenden Auktionsbedingungen ist der deutsche Originaltext
          massgebend.

          Solothurn, September 2022
          LUGDUNUM GmbH



















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