Page 109 - The Lugdunum Auction 23
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AUKTIONSBEDINGUNGEN - LUGDUNUM GMBH

          Für die Auktionen (Saal und Internet) der Lugdunum GmbH, Bielstrasse 3 in 4500 Solothurn (Schweiz), gelten folgende Bedingungen:
          Diese Bedingungen werden durch die Abgabe eines Gebotes sowie durch Registrierung auf der Webseite lugdunum.auex.de vollumfänglich
          anerkannt.
          Gebote können schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. über www.sixbid.com und www.numisbids.com) eingereicht wer-
          den.

          Gebote und Fristen
          1.      Die Versteigerung erfolgt im Namen der Lugdunum GmbH für Rechnung des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer.
          2.      Der Lugdunum GmbH (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) unbekannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimie-
          ren.
          3.      Schriftliche und telefonische Gebote werden vom Versteigerer sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt.
          Schriftliche Gebote, auch solche auf elektronischem Weg, können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden bzw. 12 Stunden bei
          Geboten über Internetplattformen wie www.sixbid.com und www.numisbids.com vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden.
          Technische Voraussetzungen
          4.      Die Lugdunum GmbH sowie die Betreiber der zur Verfügung stehenden Internet-Auktions-Plattformen sind darum bemüht, die
          Verfügbarkeit sowie das technisch einwandfreie Funktionieren dieser Plattformen zu gewährleisten. Es ist Sache des Bieters, sich rechtzeitig
          über die technischen Voraussetzungen und Anforderungen dieser Plattformen zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Instal-
          lationen und Anpassungen vorzunehmen. Die Lugdunum GmbH lehnt jegliche Haftung für Schäden oder anderen Ansprüchen aufgrund
          von Unterbrüchen oder Verzögerungen wegen technischer Mängel oder Defekte ab.
          Los Beschreibung, Start- und Schätzpreise
          5.      Für die Versteigerung massgebend sind ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnummer im Auktionskatalog. Die
          auf anderen Internet-Plattformen publizierten Beschreibungen haben lediglich informativen Charakter. Die Start- und Schätzpreise ver-
          stehen sich in Schweizer Franken CHF.
          Verbindlichkeit
          6.      Jede Abgabe eines Gebots ist eine verbindliche Offerte, die nicht zurückgenommen werden kann. Der Bieter bleibt an sein Gebot
          gebunden, bis dieses entweder überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Das Minimalgebot entspricht dem Startpreis, i.e. 80% vom
          Schätzpreis. Gebote, die den Startpreis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
          Zuschlag, Aufgeld und MWSt.
          7.      Der Zuschlag erfolgt durch den Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Der
          Versteigerer kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Gebote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Haftung auf den
          Käufer über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft
          zu haben.
          8.      Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld in der Höhe von 20% (+ allfällige MWSt.) zu entrichten. Die Auktionsrechnung ist nach
          erfolgtem Zuschlag sofort fällig und in Schweizer Franken CHF zu bezahlen. Für erfolgreiche Internet Livebieter erhöht sich das Aufgeld
          um 2%, was im gesamten einem Aufgeld von 22% (+allfällige MWst.) entspricht.
          9.      Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie für alle Medaillen (auch Goldmedaillen), Banknoten, Orden, Antiquitäten, etc. wird
          auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) die gesetz-
          liche Mehrwertsteuer in der Höhe von 7,7% erhoben.
          10.     Für staatlich geprägte Goldmünzen und das darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
          11.     Die Mehrwertsteuer entfällt, sofern die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohn-
          sitz ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in Solothurn ausgehändigt werden, wird die Mehrwertsteuer vorerst
          in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom Versteigerer vollumfänglich
          zurückerstattet.

          Zahlungsfristen, Versand und Zollgebühren
          12.     Die Auktionsrechnung ist innert 10 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Käufer auto-
          matisch in Zahlungsverzug und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käu-
          fers oder bei Verweigerung der Abnahme behält sich der Versteigerer das Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrages
          oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen oder aber vom Vertrage zurückzutreten.
          13.     Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder verschickt. Es
          liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen. Im Ausland anfallende Abgaben, wie z.B. Zollgebühren
          und Steuern, sowie die bei einem Versand anfallenden Versandkosten und Versicherungsprämien gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
          Der Versand in die Russische Föderation erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Empfängers.


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